Rechtsprechung
LG Stuttgart, 28.04.2017 - 24 O 32/17 |
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 28.04.2017 - 24 O 32/17
- OLG Stuttgart, 06.09.2017 - 4 U 105/17
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 06.09.2017 - 4 U 105/17
Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktrittsrecht bei hohem Ölverbrauch: …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 28.04.2017, Az. 24 O 32/17, abgeändert:.Unter Abänderung des am 28.04.2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Stuttgart, 24 O 32/17, wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 20.518,68 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 05.01.2017 zu bezahlen Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs A. ... Coupé 2, 0, FIN: WAU... Im Übrigen wird der Rechtsstreit bezüglich des Klagantrags Ziff. 1 für erledigt erklärt.
Unter Abänderung des am 28.04.2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Stuttgart, 24 O 32/17, wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs A. ... Coupé 2, 0, FIN: WAU... in Annahmeverzug befindet.
Unter Abänderung des am 28.04.2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Stuttgart, 24 O 32/17, wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.01.2017 zu bezahlen.
Unter Abänderung des am 28.04.2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Stuttgart, 24 O 32/17, wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 477, 85 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.